für Grafikdesign, Print- und Webdesign mit Schwerpunkt Barrierefreiheit und Inklusion
von Tanja Becker Moinpix, Weserstraße 50, 27126 Loxstedt
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen
Tanja Becker, Weserstraße 50, 27612 Loxstedt, kontakt@moinpix.de
(im Folgenden „Anbieterin“)
und ihren Auftraggeber:innen (im Folgenden „Kund:innen“), die Dienstleistungen aus den Bereichen Grafikdesign, Printdesign, Webdesign, digitale Gestaltung sowie Barrierefreiheit und Inklusion betreffen.
1.2
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kund:innen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch, wenn die Anbieterin den Leistungen der Kund:innen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3
Verbraucher:in im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer:in ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4
Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall (z.B. Angebot, Projektvertrag, Leistungsbeschreibung) gehen diesen AGB vor, soweit sie von diesen AGB abweichen.
2. Vertragsschluss
2.1
Die Präsentation von Leistungen (z.B. auf Website, Social Media, in Broschüren) stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.
2.2
Der Vertrag kommt zustande durch:
Annahme eines von der Anbieterin erstellten schriftlichen oder in Textform (z.B. E-Mail) übermittelten Angebots durch die Kund:innen oder schriftliche / textliche Bestätigung einer mündlichen oder telefonischen Vereinbarung durch die Anbieterin und ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen.
2.3
Änderungen und Ergänzungen des Auftrags (insbesondere Leistungsumfang, Termine, Honorar) bedürfen der Zustimmung der Anbieterin und erfolgen in Textform. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet.
2.4
Die Anbieterin ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn der Inhalt gegen geltendes Recht verstößt, diskriminierend, menschenverachtend oder mit ihren ethischen Grundsätzen unvereinbar ist, Barrierefreiheit und Inklusion bewusst verhindert oder konterkariert werden sollen.
3. Leistungsgegenstand, Leistungsumfang
3.1
Die Anbieterin erbringt kreative und konzeptionelle Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen:
Grafikdesign (z.B. Logos, Corporate Design, Layouts)
Printdesign (z.B. Flyer, Broschüren, Plakate, Visitenkarten, Magazine)
Webdesign / UI-Design (z.B. Layouts, Designsysteme, Styleguides)
barrierearmes und barrierearmes/barrierefreies Design nach gängigen Standards (z.B. WCAG, EN-Normen) im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs
Beratung zu Barrierefreiheit, inklusiver Gestaltung und verständlicher Kommunikation.
3.2
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektvertrag, der Leistungsbeschreibung oder der Auftragsbestätigung. Nur dort ausdrücklich genannte Leistungen sind geschuldet.
3.3
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Anbieterin nicht:
die Programmierung kompletter Websites oder Webapplikationen,
die technische Umsetzung (z.B. CMS-Integration, Hosting, Server-Setup),
die rechtliche Prüfung von Inhalten (z.B. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB der Kund:innen),
die dauerhafte inhaltliche Pflege von Webseiten, Social-Media-Profilen oder anderen digitalen Kanälen,
die rechtliche Überprüfung auf vollständige Konformität mit allen anwendbaren Gesetzen (z.B. BFSG, TMG, DSGVO, UWG).
3.4 Keine Rechtsberatung
Die Anbieterin erbringt keine Rechtsberatung. Hinweise auf gesetzliche Vorgaben (z.B. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, WCAG, EN 301 549, DSGVO) dienen ausschließlich der Orientierung. Für die rechtliche Bewertung, Auswahl und Umsetzung der einschlägigen Vorschriften sind die Kund:innen allein verantwortlich. Die Anbieterin empfiehlt die Hinzuziehung einer Rechtsanwältin / eines Rechtsanwalts oder einer spezialisierten Fachstelle.
4. Barrierefreiheit und Inklusion – Leistungsbild und Grenzen
4.1
Soweit Barrierefreiheit oder Inklusion ausdrücklich vertraglich vereinbart sind, gestaltet die Anbieterin ihre Leistungen nach bestem Wissen und aktuellem Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik im Rahmen der vereinbarten Standards (z.B. Orientierung an WCAG 2.1/2.2 Level A/AA, EN 301 549 oder anderen Normen, soweit vereinbart).
4.2
Barrierefreiheit ist abhängig von:
der technischen Umsetzung durch Dritte (z.B. Entwickler:innen, Agenturen),
der Infrastruktur (z.B. CMS, Server, Frameworks),
den von den Kund:innen gelieferten oder nachträglich geänderten Inhalten (Text, Bild, Video, PDFs),
den genutzten Endgeräten, Betriebssystemen, Browsern, Assistenztechnologien und Nutzer-Einstellungen.
Die Anbieterin kann daher keine Garantie dafür übernehmen, dass ein Produkt oder eine Website in jeder Umgebung, auf jedem Gerät und für alle Nutzergruppen vollständig barrierefrei ist.
4.3
Die Anbieterin schuldet – soweit ausdrücklich vereinbart – eine Gestaltung, die geeignet ist, die vereinbarten Standards im Zeitpunkt der Abnahme zu erreichen. Eine darüber hinausgehende zusicherung oder Garantie im Rechtssinne (Beschaffenheitsgarantie) wird ausdrücklich nicht übernommen.
4.4
Die Kund:innen sind verpflichtet, eigene Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Dokumente) so bereitzustellen, dass sie barrierearm verwendbar sind (z.B. aussagekräftige Alternativtexte, transkribierte Inhalte, Untertitel, Kontraste), Hinweise der Anbieterin zu barrierefreier Inhaltserstellung zu beachten und umzusetzen, nach Integration der Designs in ihre technische Umgebung gemeinsam mit der Anbieterin oder Dritten Tests (z.B. Screenreader, Tastaturnavigation, Kontrastchecks) durchzuführen, sofern dies vereinbart ist.
4.5
Werden durch die Kund:innen oder Dritte nach der Abnahme Änderungen vorgenommen, insbesondere
Anpassungen am Code,
Austausch oder Hinzufügen von Inhalten,
Installation von Plug-ins, Skripten, Tracking- oder Werbetools,
kann die Anbieterin für dadurch entstehende Barrieren oder Rechtsverstöße nicht haftbar gemacht werden.
4.6
Die Anbieterin kann im Rahmen eines gesondert vergüteten Pflege- oder Wartungsvertrags unterstützend tätig werden (z.B. Nachbesserung, Anpassung an geänderte Standards), schuldet dies jedoch nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Mitwirkungspflichten der Kund:innen
5.1
Die Kund:innen stellen der Anbieterin alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Inhalte und Materialien rechtzeitig, vollständig und in einem geeigneten Format zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere:
Briefing, Ziele, Zielgruppen, Einsatzzwecke,
Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Markenrichtlinien,
technische Spezifikationen (z.B. CMS, Hosting, Druckanforderungen),
gewünschte Barrierefreiheits-Standards (sofern nicht im Angebot festgelegt).
5.2
Die Kund:innen versichern, dass sie zur Verwendung der übergebenen Materialien (z.B. Marken, Logos, Fotos, Schriften, Texte) berechtigt sind und diese frei von Rechten Dritter sind, die der vertraglichen Nutzung entgegenstehen. Sie stellen die Anbieterin von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht geltend gemacht werden.
5.3
Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung der Kund:innen entstehen, hat die Anbieterin nicht zu vertreten. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Mehraufwand wird nach den vereinbarten bzw. üblichen Stundensätzen zusätzlich vergütet.
5.4
Freigaben, Rückmeldungen und Entscheidungen der Kund:innen sind innerhalb der vereinbarten Fristen oder bei fehlender Vereinbarung innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 7 Kalendertage) zu erteilen.
6. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
6.1
Es gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Preise. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2
Sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand auf Basis der im Angebot ausgewiesenen Stundensätze.
6.3
Zusätzliche Leistungen, die nicht vom ursprünglichen Angebot umfasst sind (z.B. zusätzliche Korrekturschleifen, nachträgliche Änderungswünsche, zusätzliche Versionen, Aufbereitung alternativer Formate, zusätzliche Prüfungen zur Barrierefreiheit), werden gesondert nach Aufwand vergütet.
6.4
Die Anbieterin ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, insbesondere:
bis zu 50 % des Gesamtbetrags bei Auftragserteilung,
weitere Abschläge nach Projektfortschritt,
Schlussrechnung nach Abnahme.
6.5
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.6
Die Kund:innen kommen ohne weitere Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. Die Anbieterin ist bei Verzug berechtigt:
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen,
weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten,
nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6.7
Ein Aufrechnungsrecht steht den Kund:innen nur zu, soweit ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Anbieterin anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Urheberrecht, Nutzungsrechte
7.1
Alle von der Anbieterin erstellten Entwürfe, Reinzeichnungen, Gestaltungen, Layouts, Grafiken, Illustrationen, Konzepte, Designsysteme, Styleguides, barrierefreie oder barrierearme Gestaltungsvorschläge und sonstigen Werke unterliegen – soweit urheberrechtsfähig – dem Urheberrecht der Anbieterin. Dies gilt unabhängig davon, ob die Arbeiten in physischer oder digitaler Form vorliegen.
7.2
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt die Anbieterin den Kund:innen die im Vertrag / Angebot ausdrücklich genannten Nutzungsrechte ein. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Nutzungsrechte bei der Anbieterin.
7.3
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden einfache, nicht-exklusive Nutzungsrechte eingeräumt. Der Umfang (zeitlich, räumlich, inhaltlich, medial) richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Einsatzzweck (z.B. Corporate Design, bestimmte Kampagne, Website).
7.4
Eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus, insbesondere
die Bearbeitung, Umgestaltung oder Weiterentwicklung,
die Weitergabe an Dritte,
die Mehrfachverwertung in weiteren Projekten,
die Nutzung in weiteren Medien oder Sprachen,
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Anbieterin und ist gesondert zu vergüten.
7.5
Die Herausgabe offener Dateien (z.B. InDesign-, Illustrator-, Figma-, XD-, Layoutdateien, Quell-Designsysteme) ist grundsätzlich nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Erfolgt eine Herausgabe, erhält die Anbieterin hierfür eine gesonderte angemessene Vergütung. Die Urheberrechte bleiben unangetastet.
7.6
Schriften (Fonts), Stockmaterial (z.B. Fotos, Videos, Icons), Plug-ins oder Tools Dritter werden regelmäßig unter eigenen Lizenzbedingungen bereitgestellt. Die Anbieterin kann Lizenzen im Namen und auf Rechnung der Kund:innen erwerben oder Empfehlungen aussprechen. Die Einhaltung der Lizenzbedingungen und ggf. der Erwerb zusätzlicher Nutzungsrechte für weitere Nutzung liegt im Verantwortungsbereich der Kund:innen.
7.7
Die Anbieterin hat – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – das Recht, die von ihr erstellten Werke in Portfolio, Referenzen, auf ihrer Website, in Social Media, Präsentationen und im Rahmen von Wettbewerben zu zeigen, auf die Zusammenarbeit hinzuweisen und den Namen der Kund:innen sowie ggf. deren Marken als Referenz zu nennen. Soweit eine Vertraulichkeit erforderlich ist, ist dies gesondert zu vereinbaren.
7.8
Die Anbieterin hat Anspruch auf Urheberbenennung, soweit dies üblich und branchenüblich möglich ist (z.B. „Design: [Name der Anbieterin]“). Die konkrete Form kann einvernehmlich abgestimmt werden.
8. Korrekturschleifen, Freigabe, Abnahme
8.1
Soweit im Angebot nicht anders geregelt, sind im Honorar üblicherweise zwei Korrekturschleifen enthalten. Weitere Korrekturschleifen oder umfangreiche Änderungen werden nach Aufwand gesondert vergütet.
8.2
Die Kund:innen erhalten Entwürfe bzw. Zwischenergebnisse zur Prüfung und Freigabe. Mit der Freigabe (in Textform, z.B. per E-Mail) bestätigen die Kund:innen, dass die Entwürfe inhaltlich und gestalterisch den Anforderungen entsprechen, soweit erkennbar.
8.3
Die Abnahme des Werkes (z.B. finaler Layoutstand, finales Webdesign) erfolgt durch ausdrückliche Erklärung der Kund:innen oder konkludent, etwa durch Nutzung, Weitergabe an Druckereien, Programmierung oder Veröffentlichung. Kleinere Mängel, die die Funktionstauglichkeit nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8.4
Änderungswünsche nach Abnahme gelten als nachträgliche Leistungsänderungen und werden gesondert vergütet.
8.5
Für Druckerzeugnisse:
Die Anbieterin liefert druckfähige Daten gemäß den mit der Kundschaft abgestimmten Spezifikationen. Die Verantwortung für den Produktionsprozess (z.B. Druckerei, Materialauswahl, Farbtreue) liegt bei den Kund:innen, sofern die Anbieterin nicht ausdrücklich mit der Produktionsabwicklung beauftragt wurde. Farbabweichungen, die sich im Rahmen des technisch Üblichen halten, stellen keinen Mangel dar.
9. Termine, Lieferfristen, Höhere Gewalt
9.1
Liefertermine und Fristen gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden und die Kund:innen ihre Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllen.
9.2
Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die die Anbieterin nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit, höhere Gewalt, Ausfall von Dienstleistern, technische Störungen, längere Antwortzeiten der Kund:innen), verlängern sich die Fristen angemessen. Die Anbieterin informiert die Kund:innen über Verzögerungen.
9.3
Höhere Gewalt und Ereignisse, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht im Einflussbereich der Anbieterin liegen (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Infrastrukturen), berechtigen die Anbieterin, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche der Kund:innen sind in diesen Fällen im gesetzlichen Rahmen ausgeschlossen.
10. Gewährleistung (Sach- und Rechtsmängel)
10.1
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für Unternehmer:innen können diese in den nachfolgenden Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang eingeschränkt werden.
10.2
Die Kund:innen sind verpflichtet, die Leistungen nach Ablieferung bzw. Abnahme unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen. Bei Unternehmer:innen gilt § 377 HGB entsprechend.
10.3
Liegt ein Mangel vor, ist die Anbieterin zunächst zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie unzumutbar oder wird sie verweigert, können die Kund:innen den Preis mindern oder – im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen – vom Vertrag zurücktreten.
10.4
Eine Gewährleistung entfällt, wenn Mängel auf
fehlerhafte oder unvollständige Angaben der Kund:innen,
eigenmächtige Änderungen oder Eingriffe der Kund:innen oder Dritter,
unsachgemäße Nutzung oder technische Umgebung
zurückzuführen sind.
10.5
Bei Webdesign, barrierefreien oder barrierearmen Gestaltungen stellt nicht jede Abweichung von bestimmten Prüfwerkzeugen (z.B. automatisierte Accessibility-Checker) automatisch einen Mangel dar, sofern die vereinbarte Beschaffenheit im Wesentlichen erreicht ist. Maßgeblich ist das vereinbarte Leistungsbild.
11. Haftung
11.1
Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen beruhen, sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
11.2
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kund:innen vertrauen dürfen, ist die Haftung der Anbieterin beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11.3
Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Anbieterin ausgeschlossen.
11.4
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Betriebsunterbrechung sowie für reine Vermögensschäden ist – außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.5
Die Haftung der Anbieterin ist – außer in den in Ziffer 11.1 genannten Fällen – bei Unternehmer:innen der Höhe nach auf den Auftragswert (Nettovergütung) des jeweiligen Projekts begrenzt.
11.6
Eine Haftung für Ergebnisse, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Anbieterin liegen (z.B. Suchmaschinenranking, Conversion Rates, Marketingerfolg, Nutzer:innenverhalten, rechtliche Bewertung der Gesamtwebsite, behördliche oder gerichtliche Entscheidungen zur Barrierefreiheit) ist ausgeschlossen.
11.7
Die Anbieterin haftet nicht für Verletzungen von Rechten Dritter durch Inhalte, Materialien oder Vorgaben, die von den Kund:innen bereitgestellt oder vorgegeben werden. Die Kund:innen stellen die Anbieterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer solchen Rechtsverletzung resultieren, sofern sie diese zu vertreten haben.
11.8
Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen (z.B. Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt.
12. Besondere Hinweise zur Barrierefreiheit, gesetzlichen Vorgaben und Prüfungen
12.1
Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die von ihr erstellten Gestaltungen allein ausreichen, um sämtliche gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit (z.B. nach BFSG, EN 301 549, WCAG, nationalen Ausführungsgesetzen) in der Gesamtsituation der Kund:innen vollumfänglich zu erfüllen. Die Gesamtverantwortung für die rechtliche Konformität des Angebots (Website, App, digitale Dienste, Produkte) liegt bei den Kund:innen.
12.2
Auditierungen, Zertifizierungen oder Gutachten zur Barrierefreiheit (z.B. durch externe Prüfdienste, Behörden oder Zertifizierungsstellen) sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung dafür, dass Dritte die Barrierefreiheit im Rahmen eigener Prüfverfahren bestätigen.
12.3
Auf Wunsch kann die Anbieterin im Rahmen eines gesondert vergüteten Auftrags bei der Vorbereitung von Erklärungen zur Barrierefreiheit, Dokumentationen oder internen Leitfäden unterstützen. Inhalt, Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Erklärungen verbleiben im Verantwortungsbereich der Kund:innen.
12.4
Gesetzliche Änderungen, Anpassungen von Normen (z.B. neue Versionen der WCAG oder EN-Normen) oder geänderte behördliche Anforderungen nach Abnahme des Projekts begründen keinen Mangel an der zuvor erbrachten Leistung. Anpassungen an neue Rechts- oder Normenlagen müssen gesondert beauftragt und vergütet werden.
13. Datenschutz, Vertraulichkeit
13.1
Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten der Kund:innen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Näheres ergibt sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der Anbieterin.
13.2
Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden, als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen streng vertraulich. Dies gilt insbesondere für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, interne Strategien, bisher unveröffentlichte Kampagnen oder vertrauliche technische Details.
13.3
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht, soweit eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht oder Informationen bereits allgemein bekannt sind.
13.4
Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
14. Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung von Daten
14.1
An körperlichen Arbeitsergebnissen (z.B. Ausdrucke, Andrucke, Datenträger, Mock-ups) behält sich die Anbieterin bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag das Eigentum vor.
14.2
Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, Projektdateien oder Daten dauerhaft aufzubewahren, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Eine freiwillige Aufbewahrung erfolgt ohne Rechtspflicht und kann jederzeit eingestellt werden. Es wird den Kund:innen empfohlen, die erhaltenen Daten selbst zu sichern.
15. Vertragsdauer, Kündigung, Stornierung
15.1
Der Vertrag endet mit Erbringung der vereinbarten Leistung und vollständiger Zahlung der Vergütung, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen (z.B. Wartungsverträge, Rahmenverträge) getroffen wurden.
15.2
Werden laufende oder wiederkehrende Leistungen (z.B. Pflege- oder Wartungsleistungen, kontinuierliche Designbetreuung) vereinbart, ergeben sich Laufzeit und Kündigungsfristen aus dem jeweiligen Vertrag. Mangels abweichender Regelung kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
15.3
Ein gesetzliches Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15.4
Stornieren die Kund:innen einen Auftrag vor Fertigstellung ohne dass ein wichtiger, von der Anbieterin zu vertretender Grund vorliegt, ist die Anbieterin berechtigt,
die vereinbarte Vergütung anteilig für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen sowie
zusätzlich eine angemessene Vergütung für bereits reservierte Kapazitäten, entstandene Kosten und entgangenen Gewinn zu berechnen, soweit gesetzlich zulässig.
Bereits erbrachte Leistungen und Zwischenergebnisse dürfen von den Kund:innen nur im Umfang der bezahlten Nutzungsrechte verwendet werden.
16. Besondere Bestimmungen für Verbraucher:innen (Widerrufsrecht)
16.1
Ist die Kundschaft Verbraucher:in, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen bestehen. Die Anbieterin erteilt darüber – soweit einschlägig – eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
16.2
Das Widerrufsrecht kann erlöschen, wenn die Anbieterin die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem die Kund:innen
ausdrücklich zugestimmt haben, dass die Anbieterin vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und
ihre Kenntnis vom möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt haben.
17. Schlussbestimmungen
17.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem die Verbraucher:innen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird.
17.2
Ist die Kundschaft Kaufmann/Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen der Anbieterin und den Kund:innen der Sitz der Anbieterin. Gleiches gilt, wenn die Kund:innen keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegen oder der Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
17.3
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses, soweit gesetzlich zulässig.
17.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der entfallenen Bestimmung am nächsten kommt. Eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt.
17.5
Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedenen Sprachfassungen dieser AGB ist die deutsche Fassung maßgeblich.
EINFACH. KLAR. FÜR JEDEN.
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